Wenn du aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat, also einem sogenannten Drittstaat, stammst, sind deine Aussichten auf eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich eingeschränkt. Es sei denn, du verfügst über besonders herausragende und seltene Qualifikationen, wie es beispielsweise bei Führungskräften und Fachkräften der Fall ist. Dabei werden auch Integrationskriterien berücksichtigt. Der Antrag auf Genehmigung muss von deinem Arbeitgeber gestellt werden. Dieser muss zudem nachweisen, dass für die zu besetzende Stelle keine geeigneten Personen auf dem inländischen Arbeitsmarkt oder auf den EU/EFTA-Arbeitsmärkten zur Verfügung stehen. Auch diese Genehmigungen sind durch jährliche Höchstzahlen begrenzt (Quotensystem).