Arbeitsamt: Arbeitsbewilligungen und Meldeverfahren
Im Kanton Schaffhausen arbeiten über 45’000 Menschen, darunter rund 7’000 Grenzgänger. Wer nicht aus der Schweiz oder einem EU/EFTA-Staat stammt, benötigt für eine Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung. Diese wird bei der Fachstelle Arbeitsbewilligungen und Meldeverfahren des Schaffhauser Arbeitsamtes beantragt.
Arbeitsbewilligung
Das Arbeitsamt prüft Gesuche von Arbeitgebern für ausländische Arbeitskräfte. Die Voraussetzungen hängen von Nationalität und Beschäftigungsdauer ab. Für EU/EFTA-Bürger ist der Zugang zur Erwerbsaufnahme bei einem Schweizer Arbeitgeber dank Personenfreizügigkeit einfach – eine Online-Meldung oder Beantragung der passenden Bewilligung beim Migrationsamt reicht aus. Schwieriger ist es für Drittstaatsangehörige: Nur qualifizierte Fachkräfte und Kader erhalten eine kontingentierte Bewilligung. Auch bei konzerninternen Entsendungen über acht Tage ist beispielsweise eine Bewilligung nötig, unabhängig davon, aus welchem Land die Person entsandt wird.
Meldeverfahren
Ausländische Firmen mit Aufträgen in Schaffhausen müssen ihre Mitarbeitenden spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn melden. EU-Unternehmen dürfen bis zu 90 Tage jährlich in der Schweiz tätig sein. Pro Jahr werden im Kanton rund 12’000 solcher Meldungen registriert, vor allem aus dem Baugewerbe, Reinigung und Handel.
Am Puls der Wirtschaft
«Wir erteilen jährlich rund 800 Bewilligungen und beantworten viele Anfragen», sagt Andreas Eberhard, der seit knapp 20 Jahren in diesem Job tätig ist. «Es wird uns nicht langweilig, denn die gesetzlichen Vorgaben ändern sich laufend. Und wir sind die Schnittstelle zwischen Politik und Unternehmen.»