Unterstützung für innovative Vorhaben

Der Kanton Schaffhausen kann innovative Vorhaben ansässiger und sich im Kanton Schaffhausen neu ansiedelnder Unternehmen mit einzelbetrieblichen Fördermitteln (EBF) unterstützen.

Zweck der einzelbetrieblichen Fördermittel

Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ausrichtung auf überregionale Märkte (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Ziel der Förderung ist die wirtschaftliche Stärkung des Kantons und die Verbesserung des Umfelds für Neugründungen.

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Schritt-für-Schritt Anleitung

Kriterien für Förderleistungen

Abklärung Voraussetzung einzelbetriebliche Fördermittel

Voraussetzungen für einzelbetriebliche Fördermittel

Bitte prüfe, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen für einzelbetriebliche Fördermittel (EBF) erfüllt (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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Beantragung einzelbetriebliche Fördermittel

Für eine genaue Beurteilung des Vorhabens werden detaillierte Informationen benötigt. Bitte reiche die folgenden Unterlagen ein:

  • Kontaktperson der Firma
  • Beschreibung des innovativen Vorhabens in Form eines Businessplans
  • Ergänzende Unterlagen (bspw. technische Beurteilung anerkannter Fachinstanzen)

Einreichen der Unterlagen

Reiche die benötigten Unterlagen per E-Mail bei der Wirtschaftsförderung ein.

Prüfen der Unterlagen

Die Wirtschaftsförderung prüft die Unterlagen in Abstimmung mit dem Volkswirtschaftsdepartement und nimmt Rücksprache mit deinem Unternehmen bezüglich der Bedingung für die Leistungsvereinbarung.

Voraussetzungen erfüllt

Die Wirtschaftsförderung erstellt in Absprache mit dem Volkswirtschaftsdepartement einen Antrag auf einzelbetriebliche Förderungsbeiträge beim Regierungsrat.

Beschluss durch den Regierungsrat

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Vertragsabschluss und Beginn Förderung

Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem geförderten Unternehmen für die Dauer der Förderperiode abgeschlossen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Das sind von Seiten Kanton die Förderbeiträge und von Seiten Unternehmen bspw. die gemachten Verpflichtungen im Rahmen des innovativen Vorhabens.

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Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung

Mit der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung wird die einzelbetriebliche Förderung rechtskräftig.

Gewährung Fördergelder

Gewährung der Fördergelder gemäss den in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Meilensteinen.

Reporting

Periodische Reportings und Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen während der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.

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Hilfreiche Dokumente

In unserer Schritt-für-Schritt Anleitung führen wir dich durch den gesamten Antragsprozess für die Förderungsmittel.

Um von den Förderleistungen zu profitieren, müssen einige Kriterien erfüllt werden:

  • Volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton Schaffhausen
  • Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen im Kanton Schaffhausen
  • Vorliegen eines klaren Konzepts für das Vorhaben
  • Vollständige oder überwiegende Ausrichtung der Unternehmenstätigkeit auf einen überregionalen Markt
  • Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen entscheidet über die Höhe und die Dauer der Förderleistungen. Die Förderleistungen werden im Rahmen einer Vereinbarung gewährt, in der sich das Unternehmen zu bestimmten Leistungen verpflichtet.

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Christoph Schärrer

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